Wartung

WartungDächer und Fassaden benötigen, wie alle komplexen Systeme, eine regelmäßige Wartung und Pflege, da sie vielen Gefahren durch Wetter und Umwelt ausgesetzt sind.

Eine Wartung erfolgt in der Regel im November, nach fast vollständigem Laubabfall der Bäume, oder im April, nach der strengen Jahreszeit des Winters.

Bei einer Wartung werden die Dachziegel, die Abdichtungen, die Einfassungen von Dachgauben und Kaminen, die Bleche der an An- und Abschlüsse,
die Dachfenster, die Verkleidungen und Verschieferungen, die Dachrinnen und die Fassaden überprüft.

Im Herbst können durch den Laubabfall Verstopfungen von Dachrinnen, Dachkehlen, Eindeckrahmen der Dachfenster und jeglicher Abläufe entstehen. Durch eine regelmäßige Reinigung kann so ein Überlaufen vermieden werden.

Im Frühjahr, nach der starken Kälte und dem Frost, kann es an den Dachziegeln zu Frostabplatzungen kommen und sich die Vermörtelung am First und Grat lösen. Durch die Temperaturwechsel kann die Oberfläche und die Substanz des Materials angegriffen werden. Die Folgen daraus können Rißbildungen und Absprengungen sein. Bleiben Schäden unerkannt, kann es bei wiederholt eindringender Feuchtigkeit in das Dach zu Fäulnis oder Schimmelbildung kommen. Durch die Wartung und das rechtzeitige Erkennen von kleinen Schäden kann das Entstehen größerer Folgeschäden vermieden werden.

Die Anzahl der Unwetter haben durch die Klimaveränderung stark zugenommen. Durch Wind, Erschütterungen und Bewegungen des Baukörpers kann es zu Lockerungen in der Befestigung der Dacheindeckungen, Verkleidungen und der Metallbleche kommen. Das Eindringen von Wasser, Eis, Schmutz und Rost beschleunigen den Zerstörungsvorgang und setzen sich in den entstandenen Hohlräumen fest. Flugsamen verursachen an einem Gründach die Bildung von störendem Fremdbewuchs. Daher sollte mit einer Wartung vorgebeugt und durch eine Früherkennung gesichert werden, Reparaturen rechtzeitig durchzuführen.

Mit dem Abschluss eines Wartungsvertrages ist man rechtlich auf der sicheren Seite. Mit ihm kann die regelmäßige Wartung eines Daches durch einen Fachbetrieb nachgewiesen werden, zu der gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofes alle Hausbesitzer verpflichtet sind. Ohne einen solchen Vertrag könnte – trotz bestehender Gebäudeversicherung – im Falle eines Schadens, durch zum Beispiel bei Sturm herabgewehter Dachteile, der Hauseigentümer regresspflichtig gemacht werden. Durch eine rechtzeitige Dachreparatur oder Dachsanierung kommen Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nach und können sich vor Schadensersatzansprüchen bewahren.

Wir als Dachdecker-Innungsbetrieb bieten Wartungsverträge an, die langjährige Sicherheit garantieren und tragen dazu bei, die Lebenserwartung der Eindeckungen weiter zu erhöhen und den Wert eines Gebäudes zu erhalten.
Unser Wartungsservice überprüft Ihr Dach bis ins Detail. Dazu bedarf es Erfahrung und geübter Augen, die unsere Facharbeiter haben.